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Beratung und Betreuung

Bitte beachten Sie, dass Sie sich für eine Modulprüfung – Hausarbeit oder mündliche Prüfung – in einem meiner Seminare während der Anmeldefristen via eCampus anmelden müssen! Weitere Informationen erhalten Sie im entsprechenden Seminar.

Selbstverständlich bin ich bereit, Sie während des Verfassens Ihrer Hausarbeit zu beraten und zu betreuen – schließlich sollen Sie anhand einer Proseminararbeit lernen und erproben, wie man eine wissenschaftliche (Haus-) Arbeit verfasst, vgl. auch hier. Mein Betreuungsangebot umfasst vor allem methodische und formale Probleme und ist auf propädeutische Unterstützung ausgerichtet. Auch bei inhaltlichen Fragen stehe ich Ihnen gern zur Seite – ablehnen werde ich allerdings alle illegitimen Anliegen, etwa die Bitte um Zusammenfassung eines Textes usw.

Falls Sie Beratungsbedarf haben, dann kommen Sie während meiner Sprechzeiten zu mir.

Die Beratung und Betreuung endet allerdings nicht mit der Abgabe der Hausarbeit: Sobald ich Ihre Arbeit gelesen und bewertet habe, erhalten Sie eine E-Mail von mir. Ihre Arbeit müssen Sie dann in meiner Sprechstunde abholen, in der wir die Arbeit auch besprechen und ich Ihnen meine Bewertung erläutere. Eine Kreditierung ohne Nachbesprechung und Abholung der Arbeit ist ausgeschlossen. Nicht-bestandene Arbeiten werden allerdings nach etwa einem Monat automatisch in eCampus eingetragen.

Hinweise:

  • Nach der Gemeinsamen Prüfungsordnung (GPO) von 2016 sind Modulprüfungen im Vertiefungsmodul – das sind Hausarbeit oder mündliche Prüfung im jeweiligen Proseminar – prüfungsrelevante Leistungen und fließen in Ihre B.A.-Fachnote Germanistik ein.
  • Hinweise zum Verfassen von Hausarbeiten, auch zu den von mir geforderten Formalia, finden Sie hier. Bitte beachten Sie außerdem die Informationen im Reader zum Orientierungstutorium Germanistik! – Ich setze voraus, dass Sie entweder das Orientierungstutorium belegt oder aber die Inhalte des Readers selbständig erarbeitet haben.
  • Weitere Tipps und Informationen von Philipp Dorok zum Verfassen wissenschaftlicher Hausarbeiten finden Sie hier. – Im Zweifelsfall gelten für meine Proseminare allerdings die Informationen und Regelungen, die Sie auf diesen Seiten finden.

Umfang, Bestandteile, Abgabetermin

Umfang der Hausarbeit

Der Umfang Ihrer Proseminararbeit sollte 15 DIN-A4-Seiten à 2.500 Zeichen nicht über- und 12 Seiten à 2.500 Zeichen nicht unterschreiten (Haupt- bzw. Textteil). Hinzu kommen noch Titelblatt, Inhalts- und Literaturverzeichnis sowie die Eigenständigkeitserklärung (s.u.). Zu den Inhalten der einzelnen Abschnitte und weiteren Hinweisen vgl. hier.

Alle Seiten werden für eine fortlaufende Nummerierung gezählt; die Seitenzahl erscheint nicht auf dem Titelblatt. Das Inhaltsverzeichnis ist damit zwar die erste nummerierte Seite, aber dennoch bereits Seite 2.

Wollen Sie die Arbeit als Gruppenarbeit abgeben (dafür ist vorher eine gesonderte Absprache erforderlich!), gelten die Angaben zum Umfang des Textteils pro Person. Dann muss auch klar ersichtlich sein, wer für welchen Teil der Gruppenarbeit die Verantwortung trägt.

Die letzte Seite: Eigenständigkeitserklärung

Auf der letzten Seite, d. h. hinter dem Literaturverzeichnis, müssen Sie folgende Eigenständigkeitserklärung einfügen:

Bitte beachten Sie, dass diese Eigenständigkeitserklärung handschriftlich unterzeichnet werden muss. Arbeiten ohne eigenhändig unterzeichnete Eigenständigkeitserklärungen nehme ich nicht an.

Zusätzliche Bibliographie

Zur eigentlichen Hausarbeit müssen Sie außerdem eine zusätzliche Bibliographie zum Thema der Arbeit einreichen (ebenfalls ausgedruckt und digital). Diese Bibliographie muss die aus Ihrer Sicht 20 relevantesten Publikationen (Monographien, Herausgeberschriften, Aufsätze in Zeitschriften und einzelne Aufsätze aus Herausgeberschriften) zum Thema der Arbeit umfassen. Nicht zulässig ist es, eine Herausgeberschrift sowie alle darin enthaltenen Aufsätze als Einzelpublikationen aufzuführen; ebenso wenig zulässig ist die Angabe entsprechender Titel aus der Seminarbibliographie.

Außerdem müssen Sie für diese Bibliographie kurz skizzieren, mit welchen Mitteln und auf welchen Wegen Sie Ihre Literaturrecherche betrieben haben. Dazu gehört die Nennung der verwendeten Bibliographie bzw. Datenbank (Germanistik? BDSL? MLL?), die Nennung Ihrer Suchwörter sowie eine kurze Darstellung Ihres Vorgehens (Auswahl und Verfeinerung der Suchbegriffe, Kriterien für Auswahl relevanter Literatur usw.). Diese Angaben dürfen ausdrücklich in Form von Stichpunkten genannt werden.

Ich möchte anhand der zusätzlichen Bibliographien erkennen können, dass Sie Literatur für Ihr Thema sorgfältig recherchiert haben. Ich gehe davon aus, dass Sie bei Ihrer Recherche deutlich mehr als die in der Arbeit angegebenen Texte bzw. Aufsätze gefunden haben; davon wählen Sie dann 20 aus, die Sie separat nennen – zusätzlich zu den in der Hausarbeit verwendeten.

Abgabetermin und Abgabeart

Abgabetermine werden für jedes Proseminar individuell geregelt; üblicherweise ist das jeweils der letzte Tag des jeweiligen Semesters (nicht der Vorlesungszeit!), also üblicherweise der 31. März respektive 30. September. Arbeiten, die Sie nach diesem Datum abgeben, werde ich nicht bewerten, eine Prüfung und/oder Kreditierung der Hausarbeit erfolgt in diesem Fall nicht.

Ihre Arbeit müssen Sie rechtzeitig digital (per E-Mail-Anhang im Format PDF ohne Dokumentenschutz) abgeben. Bitte nutzen Sie zum Versenden Ihre RUB-E-Mail-Adresse.

Bewertung und Notengebung

Bei der Bewertung von Hausarbeiten berücksichtige ich vier Kriterienkomplexe, die unterschiedlich gewichtet werden:

  1. Sprachliche Korrektheit (10 %),
  2. formale Korrektheit (10 %),
  3. Fragestellung/Hypothese, Inhalt, Methodik, Literatur (60 %),
  4. Aufbau, Stil und Verständlichkeit (20 %).

Jeder Kriterienkomplex wird mit einer Drittelnote von 1,0 bis 4,0 bewertet bzw. mit 5,0, wenn die Leistung in diesem Komplex nicht mehr ausreichend ist. Besonders schwere Mängel führen zu einer Bewertung mit 6,0.

Bitte beachten Sie: Kann einer der Kriterienkomplexe nicht als ausreichend bewertet werden, gilt die gesamte Arbeit als nicht ausreichend (5,0).

Weitere Informationen finden Sie im Bewertungsbogen (PDF), in dem die einzelnen Kriterienkomplexe weiter aufgeschlüsselt sind.

Ihre Arbeit erhalten Sie nach der Bewertung mit einem ausgefüllten Bewertungsbogen zurück.

Zu allen formalen Fragen können und sollten Sie einschlägige Literatur zum wissenschaftlichen Arbeiten zu Rate ziehen; ich verweise an dieser Stelle insbesondere auf den Reader zum Tutorienprogramm Germanistik.

Sprachliche Korrektheit: Orthographie, Interpunktion, Grammatik

Sollte Ihre Arbeit sprachlich nicht ausreichend sein (sprachliche Bewertung schlechter als 4,0; zu den Bewertungskriterien vgl. unten), wird die Arbeit insgesamt mit der Note nicht ausreichend (5,0) bewertet. Eine inhaltliche Bewertung erfolgt dann nicht mehr. Lesen Sie daher die Arbeit selbst Korrektur, nutzen Sie die Rechtschreibprüfung Ihrer Software, lassen Sie Freund:innen, Familienmitglieder usw. die Arbeit gegenlesen!

Tipp: Mit dem kostenlosen Plugin LanguageTool können Sie Ihre Texte in der gängigen Textverarbeitungssoftware prüfen.

Bitte beachten Sie, dass Sie mit der Eigenständigkeitserklärung versichern, dass Sie für Ihren Text keine Lektorats-/Korrektoratsservices in Anspruch genommen haben. Damit sind insbesondere solche Firmen/Agenturen gemeint, die Ihre Arbeit gegen Bezahlung sprachlich überarbeiten; das Gegenlesen etwa durch Freund:innen oder Familienmitglieder ist damit ausdrücklich nicht gemeint.

Notenspektrum

Gemäß Gemeinsamer Prüfungsordnung B.A. (§ 12, Abs. 1) gilt:

Für die Bewertung sind folgende Noten zu verwenden:
1 = sehr gut • eine hervorragende Leistung;
2 = gut • eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt;
3 = befriedigend • eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht;
4 = ausreichend • eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt;
5 = nicht ausreichend • eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt.

Durch Absenken oder Erhöhen der einzelnen Noten um 0,3 können zur differenzierten Bewertung Zwischenwerte gebildet werden. Die Noten 0,7; 4,3; 4,7 und 5,3 sind dabei ausgeschlossen. Eine Prüfung ist bestanden, wenn sie mit einer Note 4,0 oder besser bewertet wurde.

Bildung der Note der Arbeit

Die Teilnoten der vier Kriterienkomplexe (vgl. oben) werden nach folgendem Schlüssel zu den u. g. Gesamtnoten kombiniert:

[
(10 × Teilnote Sprachliche Korrektheit)
+ (10 × Teilnote Formale Korrektheit)
+ (60 × Teilnote Fragestellung/Hypothese, Inhalt, Methodik, Literatur)
+ (20 × Teilnote Aufbau, Stil und Verständlichkeit)
]
÷ 100

Bitte beachten Sie: Kann einer der Kriterienkomplexe nicht als ausreichend bewertet werden, gilt die gesamte Arbeit als nicht ausreichend (5,0).

Daraus ergibt sich folgendes Notenspektrum für die Gesamtbewertung Ihrer Hausarbeit:

1,0–1,29 ⇒ sehr gut (1,0)
1,3–1,69 ⇒ noch sehr gut (1,3)

1,7–1,99 ⇒ voll gut (1,7)
2,0–2,29 ⇒ gut (2,0)
2,3–2,69 ⇒ noch gut (2,3)

2,7–2,99 ⇒ voll befriedigend (2,7)
3,0–3,29 ⇒ befriedigend (3,0)
3,3–3,69 ⇒ noch befriedigend (3,3)

3,7–3,99 ⇒ voll ausreichend (3,7)
4,0–4,29 ⇒ ausreichend (4,0)
ab 4,3 ⇒ nicht mehr ausreichend = mangelhaft (5,0)

Bitte beachten Sie: Die Note 3,0 (befriedigend) entspricht gemäß GPO einer durchschnittlichen Benotung (vgl. oben).

Gesamtnote; Auf- und Abwertungen

Die Gesamtnote entspricht üblicherweise der Note der Hausarbeit. Auf- und Abwertungen sind allerdings möglich:

  • Besonders gute weitere Leistungen – die zusätzliche Bibliographie (vgl. oben), ggf. angefertigte Protokolle, besonders aktive Mitarbeit usw. – berücksichtige ich bei der Bildung der Gesamtnote für das Seminar; sie können zu einer um bis zu einer Notenstufe besseren Bewertung führen.
  • Abwertungen erfolgen insbesondere durch eine mangelhafte Bibliographie; ich behalte mir jedoch ausdrücklich vor, auch bei anderen mangelhaften Leistungen – insbesondere bei mangelhaften Protokollen – weitere Abwertungen vorzunehmen.
  • Arbeiten, die in überarbeiteter Fassung abgegeben werden, deren erste Fassung also nicht ausreichend (5,0) war, werden neu bewertet; die Endnote errechnet sich dann aus dem arithmetischen Mittel zwischen alter Note (5,0) und neuer Note. Sie müssen für diese überarbeitete Fassung also mindestens eine 3,0 erzielen, damit am Ende eine 4,0 eingetragen werden kann.

Kreditierung der Hausarbeit in eCampus

Grundsätzlich gilt:

  1. Für bestandene Arbeiten erfolgt die Eintragung von CP und Note in eCampus erst, nachdem Sie die Arbeit in meiner Sprechstunde mit mir durchgesprochen haben.
  2. Nicht-bestandene Arbeiten werden nach etwa einem Monat automatisch in eCampus eingetragen.