Definition: Workload

Maßgeblich für das erfolgreiche Absolvieren von Veranstaltungen ist der sog. Workload. Damit ist die Arbeitszeit gemeint, die für die Bearbeitung des Themas, die Aneignung von Wissen und vor allem den Erwerb von Kompetenzen aufgewendet wird. Gemessen wird der Workload in sog. Credit Points (CP; manchmal auch Leistungspunkte genannt). Mit einem CP werden grundsätzlich etwa 30 Zeitstunden Arbeitsaufwand verknüpft.[1] 

Workloadnachweis in unterschiedlichen Veranstaltungen

Mit den einzelnen Veranstaltungstypen sind üblicherweise unterschiedliche Anforderungen verbunden, um diesen Workload zu erbringen:

Veranstaltung…in der Veranstaltung…durch Vor- und NachbereitungCP (SWS)
Übung (Ü)aktive Mitarbeit, kleinere Übungsaufgabenvorbereitende Erarbeitung einer Textgrundlage zur jeweiligen Sitzung1 CP (1 SWS)
2 CP (2 SWS)
Proseminar (PS)aktive Beteiligung an Diskussionen und Gesprächen; ggf. Referate, Vorträge, Moderationen, Impulsvorträge, Protokolle usw.intensive Vorbereitung der Grundlagentexte, ggf. Vortestat; Vorbereitung einer Textgrundlage zur jeweiligen Sitzung3 CP (2 SWS)+ 2,5 CP = 5,5 CP mit Modulprüfung Hausarbeit
+ 1 CP = 4 CP mit Modulprüfung mündliche Prüfung
Hauptseminar B.A. (HS B.A.)siehe Proseminar, allerdings auf anspruchsvollerem Niveausiehe Proseminar, allerdings auf avanciertem Niveau4 CP (2 SWS) + 3 CP = 7 CP mit Modulprüfung Hausarbeit
+ 1 CP = 5 CP mit Modulprüfung mündliche Prüfung
Vorlesung (VL) / Ringvorlesung (RVL) / PlenumAneignung des Wissens (in der Regel durch Zuhören und Mitschreiben)Lektüre der in der Vorlesung behandelten Texte, Nachbereitung der Vorlesungsmitschrift2 CP (2 SWS)
KolloquiumSimulation von Prüfungsgesprächen, intensive Mitarbeitggf. Erarbeitung eines Thesenpapiers, Feedbackauswertungi.d.R. kein CP-Erwerb (1-3 SWS)

Workload-Nachweis durch aktive Mitarbeit

Grundsätzlich besteht in allen Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Seminare, Übungen) die Pflicht, aktiv und regelmäßig mitzuarbeiten und sich – je nach Veranstaltungsform – auch aktiv an der Seminardiskussion zu beteiligen. Das setzt natürlich eine regelmäßige Teilnahme an den Lehrveranstaltungen voraus.

Zu beachten ist dabei, dass die mit dem Workload verbundene Arbeitszeit in der Regel deutlich umfangreicher ist als die Zeit, in der ihr in der Lehrveranstaltung mitarbeitet, was am Beispiel eines Proseminars gut gezeigt werden kann:

  1. Mit einem Proseminar sind für die aktive Mitarbeit 3 CP verbunden, also 90 Zeitstunden Workload.
  2. Jede Sitzung dauert 1,5 Zeitstunden; durch die aktive Teilnahme werden also – bei angenommenen 14 Wochen Semesterzeit – 14×1,5 = 21 Zeitstunden nachgewiesen.
  3. Für Vor- und Nachbereitung müsst ihr üblicherweise noch einmal das gleiche Zeitpensum einplanen, also noch einmal 21 Zeitstunden.
  4. Es bleiben noch 90-21-21 = 48 Zeitstunden – weitere Leistungen werden mit den Lehrenden vereinbart, dazu gehören Referate, Präsentationen, Impulsvorträge, Protokolle usw.
  5. Wenn ihr also alle vereinbarten Leistungen erfüllt, werden euch 3 CP kreditiert.

Nach Einschätzung der meisten Lehrenden wäre ein Nachweis des Workloads ohne aktive und regelmäßige Mitarbeit wohl nur durch regelmäßige Essays möglich, d.h. dass zwar keine Mitarbeitspflicht bestünde, aber zu jeder Sitzung ein acht- bis zehnseitiger Essay geschrieben werden müsste. Die damit verbundenen Konsequenzen, vor allem wenn eine solche Regelung für jede Lehrveranstaltung gälte, könnt ihr euch sicher ausmalen …

Absprachen zum Workload-Nachweis

Je nach Dozent:in variiert der Workload-Nachweis allerdings aufgrund der fachlichen und methodischen Zielsetzungen und der didaktischen Umsetzung dieser Ziele, da z.B. in Vorlesungen mit mehreren hundert Teilnehmenden eine Feststellung der Mitarbeit kaum möglich erscheint. In diesen Fällen wird der Workload üblicherweise durch eine Klausur nachgewiesen.

Es gilt grundsätzlich die Vereinbarung, die die:der Dozent:in mit den Studierenden zu Beginn der Veranstaltung getroffen hat, d.h. dass z.B. in einer Vorlesung durchaus eine Mitarbeitspflicht bestehen kann, die durch regelmäßige Testate überprüft wird, während in einer anderen Vorlesung eine Abschlussklausur geschrieben wird. Über die genauen Modalitäten wird meist in der ersten Sitzung einer jeden Veranstaltung aufgeklärt.

Grundregel: Absprachen treffen!

Falls ihr aus irgendwelchen Gründen nicht regelmäßig in einer Veranstaltung mitarbeiten könnt oder konntet, dann sprecht das rechtzeitig mit der:dem Lehrenden ab! Das gilt für absehbare Zeiträume in der Zukunft, etwa wenn am Ende der Vorlesungszeit einen Auslandsaufenthalt absolviert wird, aber auch, wenn ihr etwa durch eine Krankheit längere Zeit gefehlt habt. Im Regelfall wird die:der Lehrende dann mit euch eine Ersatzleistung ausmachen, die ihr erbringen müsst, um den Workload nachzuweisen.

Nachträgliche Verhandlungsversuche („Ich habe an Ihrem Proseminar teilgenommen, aber war in neun Sitzungen nicht da, weil ich nicht kommen konnte. Bitte kreditieren Sie mir den Workload trotzdem.“), auch unter Verweis auf das sog. Hochschulzukunftsgesetz (HZG) („Sie müssen das aber kreditieren, denn laut HZG gibt es keine Anwesenheitspflicht mehr!“) sind in der Regel vergeblich – den Nachweis des Workloads seid ihr schuldig[2], nachträgliche Veränderungen der Bedingungen sind ausgeschlossen.

Literatur

Weiterführende Literatur und Informationen

Ursprungstext: Sabine Fronia | Überarbeitung: Daniel Händel, Sandra Waldenberger, Felicitas Görz | Stand (letzte Überarbeitung): 10/2025


[1] Die Angabe der sog. Semesterwochenstunden – SWS; 1 SWS = eine Unterrichtsstunde = 45 Minuten – dient lediglich der Orientierung. Maßgeblich für den Abschluss des Studiums ist letztlich der erbrachte Workload (CP), nicht die Zahl der studierten SWS.

[2] Das HZG sagt mitnichten, dass Sie CP ohne Workload-Nachweis erhalten!

Ursprungstext: Sabine Fronia | Überarbeitung: Dr. Daniel Händel, Dr. Sandra Waldenberger, Felicitas Görz | Stand (letzte Überarbeitung): 10/2025