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In der mündlichen Prüfung sollen Sie dokumentieren, dass Sie Gegenstände aus dem Themenspektrum des Seminars selbstständig bearbeiten und darstellen können. Dabei ist insbesondere Transferwissen gefragt, nicht so sehr die Fähigkeit, Inhalte bloß zu reproduzieren. Es gilt:

  • Die mündliche Prüfung findet im Anschluss an das Seminar statt, d. h. in der vorlesungsfreien Zeit, idealerweise kurz nach Ende der Vorlesungszeit (nach dem Sommersemester in der Regel nach den anschließenden Schulferien).
  • Prüfungsraum ist grundsätzlich mein Dienstzimmer/Büro (GB 4/37).
  • Eine mündliche Prüfung soll ca. 20 bis 25 Minuten dauern.
  • Sie müssen für eine Modulprüfung – Hausarbeit oder mündliche Prüfung – zu einem meiner Seminare immer während der Anmeldefristen via eCampus anmelden! Weitere Informationen erhalten Sie im entsprechenden Seminar.

Inhalte & Themen

Die Prüfung beinhaltet zwei thematische Teile, die in etwa gleich lang sind:

  1. Für den ersten Teil der Prüfung bereiten Sie ein Thema aus dem Themenspektrum des Seminars vor, das Sie vorher mit mir absprechen müssen, und zwar so, dass Sie es etwa fünf Minuten lang vorstellen können. Im Anschluss werde ich Ihnen Fragen zu diesem Thema stellen, aber auch Fragen, die das von Ihnen gewählte Thema mit anderen Themen aus dem Seminar verknüpft. – Ich rate ausdrücklich dazu, sich dem Gegenstand über eine Leitfrage zu nähern, vgl. auch unten.
  2. Im zweiten Teil der Prüfung stelle ich Ihnen Fragen zu den Inhalten des Seminars, den Themen, die wir im Seminar diskutiert haben, und den Texten, die für das Seminar gelesen und vorbereitet werden mussten.

Falls Sie eine mündliche Prüfung ablegen wollen, müssen Sie das Thema für den 1. Teil der Prüfung in meiner Sprechstunde mit mir absprechen. Ich rate ausdrücklich dazu, dies bereits während der Vorlesungszeit zu tun.

Prüfungshandout (‚Thesenpapier‘)

Nachdem wir das Thema für den 1. Prüfungsteil in der Sprechstunde festgelegt haben, müssen Sie mir spätestens eine Woche vor dem vereinbarten Prüfungstermin per E-Mail ein Prüfungshandout (‚Thesenpapier‘) zusenden, aus dem folgende Dinge hervorgehen:

  1. Formales: Name, E-Mail-Adresse, Matrikelnummer, Seminar, Semester, vereinbarter Prüfungstermin
  2. Themennennung und -darstellung:
    • aus Ihrer Sicht relevante Aspekte des Themas in Stichpunkten;
    • aus Ihrer Sicht heikle/kontroverse/diskussionswürdige Aspekte des Themas in Stichpunkten;
    • Sofern Sie für das Thema des 1. Prüfungsteils mit einer Leitfrage gearbeitet haben (wozu ich ausdrücklich rate!), führen Sie diese Leitfrage bitte ebenfalls auf.
  3. Verzeichnis der für Prüfung vorbereiteten Literatur: konkret verwendete und für die Prüfung vorbereitete Literatur – hier müssen Sie über die im Seminar verwendete Literatur hinausgehen, es reicht also ausdrücklich nicht aus, bloß auf Texte zu verweisen, die Sie für das Seminar vorbereitet bzw. die wir im Seminar diskutiert haben! Sie können aber ausdrücklich auch Texte nutzen, die Sie bereits für das Seminar gelesen haben.
  4. Zusätzliche Bibliographie mit den aus Ihrer Sicht zehn (10) relevantesten Publikationen (Monographien, Herausgeberschriften, Aufsätze in Zeitschriften und einzelne Aufsätze aus Herausgeberschriften) (zu Thema des 1. Prüfungsteils; s.u.); die Texte, die Sie hier aufführen, müssen Sie ausdrücklich nicht für die Prüfung vorbereiten.

Zusätzliche Bibliographie

Außer dem Prüfungshandout und der darauf verzeichneten, für die Vorbereitung der Prüfung verwendeten Prüfungsliteratur müssen Sie eine zusätzliche Bibliographie zum Thema des 1. Prüfungsteils einreichen. Diese Bibliographie muss die aus Ihrer Sicht zehn (10) relevantesten Publikationen (Monographien, Herausgeberschriften, Aufsätze in Zeitschriften und einzelne Aufsätze aus Herausgeberschriften) umfassen.

Nicht zulässig ist es, eine Herausgeberschrift sowie alle darin enthaltenen Aufsätze als Einzelpublikationen aufzuführen; ebenso wenig zulässig ist die Angabe entsprechender Titel aus der Seminarbibliographie.

Außerdem müssen Sie für diese Bibliographie kurz skizzieren, mit welchen Mitteln und auf welchen Wegen Sie Ihre Literaturrecherche betrieben haben. Dazu gehört die Nennung der verwendeten Bibliographie bzw. Datenbank (Germanistik? BDSL?), die Nennung Ihrer Suchwörter sowie eine kurze Darstellung Ihres Vorgehens (Auswahl und Verfeinerung der Suchbegriffe, Kriterien für Auswahl relevanter Literatur usw.). Diese Angaben dürfen ausdrücklich in Form von Stichpunkten genannt werden.

Ich möchte anhand der zusätzlichen Bibliographien erkennen können, dass Sie Literatur für Ihr Thema sorgfältig recherchiert haben. Dabei gehe ich davon aus, dass Sie bei Ihrer Recherche zum Thema deutlich mehr relevante Texte bzw. Aufsätze gefunden haben, als Sie tatsächlich für die Prüfungsvorbereitung verwenden; davon wählen Sie dann zehn (10) aus, die Sie separat nennen – zusätzlich zu der im Thesenpapier angegebenen Prüfungsliteratur, die Sie für die Prüfung intensiv vorbereiten. Die Texte, die Sie in der zusätzlichen Bibliographie aufführen, müssen Sie hingegen ausdrücklich nicht für die Prüfung vorbereiten.