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Wenn Sie bei mir eine Lehrveranstaltung belegen, informiere ich Sie in der ersten Sitzung über die Bedingungen, die Sie erfüllen müssen, um den für die Kreditierung erforderlichen Workload nachzuweisen (kurz zur Erinnerung: 1 Credit Point (CP) entspricht ca. 30 Stunden Workload). In der Regel gehören zu den erforderlichen Leistungen, die Sie erbringen müssen:

  • Eigenständige Beschaffung von Literatur – die Texte, die Sie für eine Sitzung lesen und vorbereiten müssen (vgl. unten), müssen Sie eigenständig beschaffen. Das heißt nicht, dass Sie die gesamte Literatur kaufen sollen; vielmehr sollen Sie die Literatur in der Institutsbibliothek einsehen und kopieren/scannen. Bitte prüfen Sie ggf. auch, ob angegebene Texte in der Universitätsbibliothek und/oder an der RUB als E-Books verfügbar sind. Ich stelle vorzubereitende Literatur ausdrücklich nicht digital zur Verfügung (was aus urheberrechtlichen Gründen in der Regel auch gar nicht zulässig wäre).
  • Lektüre von wissenschaftlichen Texten zur Vorbereitung der Sitzungen – ich erwarte, dass Sie die Texte, die für eine Sitzung vorbereitet werden sollen, auch tatsächlich intensiv vorbereiten.
  • Regelmäßige, aktive Mitarbeit in der Lehrveranstaltung – meine Lehrveranstaltungen sind in der Regel so angelegt, dass Sie sich aktiv vor Ort einbringen müssen (insofern müssen Sie natürlich anwesend sein), mit mir und Ihren Kommiliton:innen diskutieren, in Kleingruppen Fragestellungen bearbeiten, die Ergebnisse vortragen usw. Die Interaktion und das Einüben des wissenschaftlichen Diskurses gehören dabei zum Lernziel; Sie sollen in den Lehrveranstaltungen – insbesondere, aber nicht nur in Proseminaren – an exemplarischen Inhalten Methoden des wissenschaftlichen Diskurses kennenlernen und einüben. Die bloße Anwesenheit reicht für den Nachweis des Workloads nicht aus!
  • Kleinere Studienleistungen, die eine weiterführende Vor- und/oder Nachbereitung von Inhalten erfordern – dazu können zum Beispiel (aber nicht nur!) gehören: Protokolle von Sitzungen, Impulsvorträge, Moderationen von einzelnen Phasen, Referate, Simulationen usw.
  • Für Modulprüfungen: entweder eine schriftliche Hausarbeit oder eine mündliche Prüfung.

Falls Sie in einer Lehrveranstaltung mit den von mir formulierten Bedingungen nicht einverstanden sein sollten, dann sagen Sie das bitte sofort. Ich bin grundsätzlich bereit, mit Ihnen über Bedingungen zu diskutieren; es gibt allerdings zwei Grundsätze, von denen ich nicht abweichen werde:

  1. Ich vereinbare Bedingungen zum Nachweis des Workloads immer für alle Studierenden einer Lehrveranstaltung insgesamt. Einzelabsprachen sind ausdrücklich nicht möglich. (Falls Sie in begründeten Einzelfällen eine vereinbarte Leistung nicht erbringen können, etwa weil Sie nachweislich längere Zeit krank waren, dann können wir hierfür sicherlich eine Ersatzleistung vereinbaren. Das sind aber Ausnahmen; grundsätzlich gelten für alle Studierenden einer Lehrveranstaltung gleiche Bedingungen.)
  2. Eine nachträgliche Veränderung von Bedingungen ist ausgeschlossen; Sie haben zu Beginn der Lehrveranstaltung Gelegenheit, die Bedingungen zu diskutieren, aber wenn wir die Zusammenarbeit zu diesen Bedingungen einmal begonnen haben, dann ist eine nachträgliche Veränderung nicht möglich.

Oft wird über die Abschaffung der Anwesenheitspflicht diskutiert. Ich verstehe, dass eine solche Anwesenheitspflicht für Lehrveranstaltung, die hauptsächlich bzw. ausschließlich nachlesbare fachliche Inhalte vermitteln, nicht sinnvoll ist, wenn Sie also die entsprechenden Inhalte mithilfe von Skripten, Büchern usw. selbst aufbereiten und lernen können. In meinen Lehrveranstaltungen ist die Vermittlung von fachlichen Inhalten allerdings nur ein (Teil-)Ziel, das neben der Einübung von Methoden, Diskursverhalten usw. steht. Letzeres kann nicht über Skripte, Bücher usw. erlernt werden, sondern m.E. nur durch das Einüben in der Lehrveranstaltung.

Die für mich einzig denkbare (m.E. aber in jeder Hinsicht deutlich schlechtere) Alternative zum Nachweis des Erreichens der Lehrveranstaltungsziele und des erforderlichen Workloads, wenn keine Mitarbeit im Seminar erfolgt, wäre das Abfassen eines Essays zur entsprechenden Sitzung. Ein solcher Essay müsste neben einem fachlichen Teil, der belegt, dass Sie sich mit den Inhalten auseinandergesetzt haben, einen mindestens ebenso langen Reflexionsteil enthalten, mit dem Sie nachweisen, dass Sie sich mit Methoden, Verhaltensweisen usw. beschäftigt und diese angemessen reflektiert haben. Ob ein solcher Essay zu einer Sitzung geschrieben werden kann, ist im Übrigen eine Einzelfallentscheidung; es handelt sich dabei ausdrücklich um eine Kann-Regelung, über die situativ entschieden wird.

Ein solcher Essay müsste

  • zu jeder Fehlsitzung verfasst werden,
  • vor der Folgesitzung abgegeben werden und
  • etwa 8 bis 10 Seiten umfassen.

Die Komponenten der praktischen Einübung und des Diskurses fehlten ganz; je nach Seminar kann das dazu führen, dass eine Kompensation nicht möglich ist.

Bitte beachten Sie, dass aufgrund eines Fakultätsbeschlusses, dem sich das Germanistische Institut angeschlossen hat, eine Höchstgrenze für kompensierbare Fehltermine definiert wurde: „Die Zahl der Fehltermine darf insgesamt 50 % der Veranstaltungstermine nicht überschreiten: Bei Überschreitung dieser Grenze erlischt der Anspruch sowohl auf Kompensationsleistungen als auch auf Kreditierung der Veranstaltung.“ (vgl. hier).